Die folgenden Bestimmungen gelten für die Verträge der FitnessKing GmbH (FitnessKing) mit den Personen, die aufgrund abgeschlossener Mitgliedsverträge in den FitnessKing Clubs (Fitnessstudios) trainieren (Mitglieder).
2.1 Das Mitglied muss den Anweisungen des Studiopersonals, den im Studio ausgehängten Trainingsverhaltensregeln und der im Studio ausgehängten Hausordnung Folge leisten. Jeder Verstoß wird mit Hausverbot und Vertragsstrafe in Höhe von 444,- € geahndet.
2.2 Änderungen der persönlichen Daten insbesondere der Bankverbindungen und Wohnanschrift sind vom Mitglied unverzüglich schriftlich mitzuteilen und können nur bis 30 Tage vor Monatsende berücksichtigt werden. Versäumt das Mitglied dies, so muss das Mitglied sämtliche Kosten, die dadurch entstehen, mindestens jedoch in Höhe von 44,- € tragen. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
2.3 Ein Anspruch auf Anwesenheit von Personal bzw. einer Aufsicht, eines Trainers oder entsprechenden Betreuers seitens des Mitglieds besteht nicht. Ein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten besteht nicht.
2.4 Das Mitglied verpflichtet sich, umsichtig und vorsichtig zu trainieren und nach besten Möglichkeiten zu verhindern, dass ihm und anderen Personen Schaden zugefügt wird.
2.5 Die personalisierte Mitgliedskarte ist bei jedem Studiobesuch mitzubringen, zum eigenständigen Check-in im Eingangstür- und an jedem Drehkreuzbereich zu verwenden und auch während des Trainings dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen. Zutritt ohne (gültige und funktionierende) Mitgliedskarte ist nicht möglich. Die Mitgliedskarte ist für das Mitglied umsonst. Verlust/Beschädigung/Defekt der Mitgliedskarte sind dem Studiopersonal umgehend zu melden. Die Bearbeitungsgebühr für eine Neuausstellung als Ausgleich für den Schaden beträgt jedoch 22,00 €.
2.6 Die Mitgliedskarte berechtigt nur zum persönlichen Gebrauch, ist nicht auf Dritte übertragbar und ist bei Nichtgebrauch sicher vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Überlässt das Mitglied seine Mitgliedskarte dennoch wissentlich oder unwissentlich einem Dritten (Mitglied oder Nichtmitglied) zur Nutzung des Fitnessstudios oder verschafft einer anderen Person, für die eine oder keine Mitgliedschaft besteht, anderweitig Zutritt zum Studio, ist das Mitglied zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 444,- € und des entstandenen Schadens verpflichtet und erhält Hausverbot. Die Vornahme einer entsprechenden Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.7 Personen ohne Mitgliedschaft haben sich innerhalb der ausgehängten Infozeiten für Neukunden und Interessenten (Anmeldung, Probetraining…) bei Betreten des FitnessKing-Studios am Empfang beim Personal anzumelden. Außerhalb dieser Zeiten oder bei Abwesenheit von Personal während der ausgehängten Infozeiten haben sie keinen Zutritt zum Studio. Der Verstoß hiergegen hat mindestens eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und einen sofort fälligen Schadensersatz von 444,- € (vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens) zur Folge. Das Mitglied verpflichtet sich, mitgebrachte Personen zur Einhaltung dieser Regeln anzuhalten.
3.1 Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich, jeweils zum Monatsersten per Bankeinzug im Voraus zur Zahlung fällig. Die Abbuchung kann aber jederzeit aus buchungstechnischen Gründen auch später im Monat erfolgen. Bei Überweisung ist der gesamte Jahresbeitrag (bei Verlängerung des Vertrages der Betrag für den gesamten Verlängerungszeitraum) zuzüglich Überweisungsgebühr in Höhe von 10,- €, die bei jedem Zahlungsvorgang fällig wird, im Voraus fällig. Andere Zahlungsarten, wie z.B. monatliche Überweisung, sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch FitnessKing möglich. Dabei ist grundsätzlich pro einzelnem Zahlungsvorgang aufgrund des vermehrten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 10,- € zu zahlen. Kontoüberweisungen im Voraus können nur bis 30 Tage vor Monatsende berücksichtigt werden.
3.2 Die Kosten für Bankrücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat (insbesondere durch Angabe einer falschen Bankverbindung, mangelnde Kontodeckung, nicht rechtzeitige Änderungsmitteilung etc.) sind durch das Mitglied zu tragen.
3.3 Bei Zahlungsrückstand ist FitnessKing unbeschadet der Geltendmachung von Verzugszinsen berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 5,- € für das erste Mahnschreiben und 10,- € für jedes weitere Mahnschreiben zu erheben. Dem Mitglied bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Reicht der gezahlte Betrag des Mitglieds nicht zum vollständigen Ausgleich der Zahlungsschuld aus, so wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die Mitgliedsbeiträge angerechnet.
3.5 Gerät das Mitglied mit 2 Monatsraten schuldhaft in Verzug und gleicht den Zahlungsrückstand innerhalb einer Frist von 7 Tagen nicht aus, wird der gesamte, bis zum nächstmöglichen Vertragsende geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig gestellt. Zahlt das Mitglied den aufgrund des Verzugs berechtigterweise fällig gestellten Betrag nicht innerhalb von 5 Tagen, wird die Mitgliedskarte bis zum Ausgleich der Forderung gesperrt. Verschafft sich das Mitglied dennoch Zutritt zum Studio, ist es zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 444,- € verpflichtet.
4.1 Das Mitglied nutzt die Trainingseinrichtungen des Fitnessstudios auf eigene Gefahr.
4.2 FitnessKing schließt jegliche Haftung für Schäden des Kunden aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen und für Schäden aus Vertragsverletzungen oder aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von FitnessKing bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FitnessKing sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.3 Die Spinde dürfen während der Zeit des jeweiligen Trainings genutzt werden. FitnessKing ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.
5.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Vertragsbeginn (siehe Vorderseite). Liegt der Trainingsbeginn innerhalb eines Kalendermonats vor Vertragsbeginn, so ist für diesen Monat eine anteilige Trainingsgebühr zu entrichten.
Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag in dem Tarif happyKing erstmalig für die Dauer von 11 Monaten geschlossen und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, kann jedoch nach der Erstlauzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigungsfrist innerhalb der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit des Vertrages.
Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag in dem Tarif freetasticKing erstmalig für die Dauer von 1 Monat geschlossen und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, kann jedoch nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigungsfrist innerhalb der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit des Vertrages.
5.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung in Textform bei der FitnessKing Verwaltung (Adresse siehe Vorderseite).
5.3 Bei verspäteter bzw. unwirksamer Kündigung erfolgt keine Benachrichtigung des Mitglieds.
5.4 Die Zusendung einer Kündigungserklärung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und ausschließlich per E-Mail. Hierzu muss der Kunde eine aktuelle und richtige E-Mail-Adresse vorlegen.
5.5 Aus wichtigem Grund kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag sofort kündigen. Das Mitglied ist verpflichtet, das Vorliegen eines wichtigen Grundes durch unverzügliche Vorlage aller Belegdokumente nachzuweisen.
Fehlt der/ein Nachweis bzw. reichen die eingesandten Unterlagen zum Nachweis nicht aus, erfolgt ohne Benachrichtigung die Kündigung zum nächstmöglichen Vertragsende.
Eine Erkrankung, die die FitnessKing GmbH dann prüfen kann, ist durch ein ärztliches Attest mit entsprechender Diagnose, dem genauen Zeitpunkt des Beginns der Erkrankung und der Bescheinigung der Sportuntauglichkeit nachzuweisen. Bestand die Krankheit schon vor Vertragsabschluss und/oder war vor Vertragsabschluss dem Mitglied schon bekannt oder sind nur Teilbereiche des Studios durch die Krankheit nicht nutzbar, besteht kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
5.6 Im Falle einer Schwangerschaft kann auf Antrag des Mitglieds von FitnessKing eine Pause (Suspendierung der gegenseitigen Vertragsverpflichtung für die Dauer der Pause) für die Dauer der Schwangerschaft und damit zusammenhängender Komplikationen gewährt werden.
5.7 Seitens FitnessKing besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere bei
Erstellung von Fotos, Film- und/oder Tonbandaufnahmen in den Räumlichkeiten von FitnessKing
Begehung von Straftaten nach StGB wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, etc.
Verstoß gegen Anordnungen des Personals, gegen die Hausordnung und/oder den im Studio ausgehängten Trainingsverhaltensregeln
Gewalttätigkeiten, Drohungen, Aggressivität oder Beleidigungen gegen andere Besucher des Studios oder Mitarbeiter
Rauchen in den Studios/Zugängen
Mitbringen von Tieren und/oder Begleitpersonen
Einnahme, Mitführen oder Vertreiben von Anabolika oder ähnlichen leistungssteigernden Mitteln in den Räumlichkeiten von FitnessKing
Anbieten und/oder dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen (z.B. Personal Training) im Studio oder auf dem Studiogelände
Sonstige schwere Vergehen
Neben der fristlosen Kündigung wird ein Hausverbot erteilt und das Mitglied ist zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 444,- € bzw. bei Verstoß gegen das Verbot von Anabolika/leistungssteigernden Mitteln 555,- € und des entstandenen Schadens verpflichtet. Die Vornahme einer entsprechenden Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.8 Die Veräußerung des Betriebes oder von Teilen des Betriebes bzw. einzelner Studios oder die Übertragung des immateriellen oder materiellen Geschäftsvermögens, wenn der Betrieb in gleicher oder vergleichbarer Weise weitergeführt wird, berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
5.9 Ein Namenswechsel oder Standortwechsel des Fitnessstudios innerhalb eines Umkreises von 10 km berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
6.1 happyKing berechtigt das Mitglied zu Fitnesstraining, Freihanteltraining und Cardiotraining und zusätzlich zu den drei Zusatzangeboten wie Cyberkurse (CyberKing, falls vorhanden), Training während der gesamten Öffnungszeit des Studios und dem Training in allen am clubübergreifenden Training teilnehmenden FitnessKing Studios zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten (Ausnahme siehe 6.4).
6.2 freetasticKing berechtigt das Mitglied zu den Leistungen des Tarifs happyKing und zusätzlich zu den zwei weiteren Zusatzangeboten King-Plate Vibration und Wasserbar.
6.3 Weitere Leistungen/Zusatzleistungen im jeweiligen Tarif (6.1 bis 6.2) sind jeweils je Standort freiwillig und im jeweiligen Tarif (6.1 bis 6.2) ohne Zusatzentgelt nutzbar.
Der Wegfall von über das jeweilige vertraglich fixierte Basisangebot des jeweiligen Tarifs (6.1 bis 6.2) hinausgehenden Leistungen berechtigt weder zur Minderung noch zu irgendeiner Art von Kündigung.
6.4 Der Abschluss eines Tarifes unterhalb der höchsten Tarifstufe berechtigt auch bei am clubübergreifenden Training teilnehmenden Studios nicht zum Training in solchen Studios, die ausschließlich einen höheren als den abgeschlossenen Tarif anbieten. Für das Training in einem solchen Studio ist der Abschluss eines Vertrages mit dem höheren Tarif erforderlich.
7.1 Aus wichtigem Grund kann der Mitgliedsvertrag unterbrochen werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei längerem stationärem Krankenhausaufenthalt oder sonstigen gesundheitlichen Gründen sowie Schwangerschaft vor. Die Gründe für die Unterbrechung sind durch Vorlage eines ärztlichen Attests inklusive einer entsprechenden Diagnose nachzuweisen. Die urlaubsbedingte, auch längerfristige Ortsabwesenheit des Mitglieds stellt keinen wichtigen Grund für die Unterbrechung des Vertragsverhältnisses dar.
7.2 Auch ohne wichtigen Grund kann FitnessKing auf schriftlichen Antrag die Aussetzung der Mitgliedschaft einmal für einen Zeitraum von einem Monat am Stück pro Kalenderjahr zugestehen (z.B. Urlaub).
7.3 Für den Fall der Unterbrechung verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Zeitdauer der Unterbrechung. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Eine Unterbrechung ist nur für ganze Monate jeweils ab dem Monatsersten möglich. Während der entsprechenden Pause besteht für das Mitglied kein Anspruch auf Zutritt zum Fitnessstudio. Bei Zahlungsverzug und/oder gekündigter Mitgliedschaft ist keine Pause möglich.
7.4 Der Antrag auf Unterbrechung ist durch das Mitglied spätestens 30 Tage vor Unterbrechungsbeginn schriftlich gegenüber FitnessKing einzureichen.
Im Falle einer hoheitlichen angeordneten Schließung (z.B. wegen einer Epidemie, Pandemie wie z.B. Covid-19), die nicht von dem Studio zu vertreten ist, bleiben die monatlichen Beiträge während der Schließungszeit weiterhin fällig und werden wie vereinbart eingezogen. Als Ausgleich erhält das Mitglied automatisiert für die nächsten Monate mindestens den Gegenwert des bezahlten Betrages als Upgrade auf die maximal-höchste Beitragskategorie gemäß Punkt 6. Hat das Mitglied schon den höchsten Status der Beitragskategorie als Vertragsart und/oder wünscht per schriftlichem Antrag ein Mitglied ausdrücklich eine Alternative zu dem automatischen Upgrade, so verlängert sich die Vertragslaufzeit (nach Kündigung an das Vertragsende) automatisch und kostenfrei um die Trainingszeit, die aufgrund der Schließung nicht genutzt werden kann, d.h. im angehängten Zeitraum kann das Mitglied dann kostenfrei nach Vertragsende nachtrainieren. Das nächstmögliche Laufzeitende sowie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich also um den Zeitraum der Schließungsdauer entsprechend. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
9 Widerrufsrecht (gemäß § 312 BGB - nur gültig für Online-Verträge bzw. im Internet und/oder außerhalb der Geschäftsräume bzw. der Studios abgeschlossenen Verträge! Das Widerrufsrecht ist nicht gültig bei den in Geschäftsräumen bzw. in den Studios abgeschlossenen Verträgen!): Das Mitglied hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail…) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an FitnessKing GmbH, derzeit Am Berg 3, 56070 Koblenz // E-Mail: service@fitnessking.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das Mitglied ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistung verpflichtet, wenn das Mitglied vor Abgabe seiner Vertragsfolgen auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass die FitnessKing GmbH vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass das Mitglied die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vollständig erfüllt ist, bevor das Mitglied das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für das Mitglied mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die FitnessKing GmbH mit deren Empfang.
Das Mitglied ist gegenüber Forderungen von FitnessKing, insbesondere gegenüber Forderungen aus Zahlung der Mitgliedsbeiträge, nur mit solchen Gegenforderungen zur Aufrechnung berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Mit meiner Unterschrift oder meiner Bestätigung dieses Vertrages bei Online-Verträgen (opt-in) bestätige ich, den Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. Impressum der FitnessKing GmbH als Vertragsbestandteil zur Kenntnis genommen zu haben und diese in vollem Umfang zu akzeptieren. Weiterhin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
12.1 Die FitnessKing GmbH ist gemäß Art. 6 Absatz 1 Ziffer b DSGVO verpflichtet, sämtliche für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Mitglieds elektronisch zu speichern und entsprechend zu verarbeiten.
12.2 Mir ist weiterhin bekannt, dass gemäß Art. 6 Absatz 1 Ziffer f DSGVO aus Sicherheitsgründen die über die ausgegebene Mitgliedskarte erfassten Zu- und Austrittszeiten in den FitnessKing-Studios gespeichert werden und zur Vertragsbearbeitung verwendet werden können. In den FitnessKing-Clubs werden gemäß Art. 6 Absatz 1 Ziffer f DSGVO zudem zur Erhöhung der Sicherheit, der Wahrung des Hausrechts, sowie zur Aufklärung von Straftaten, die Eingangsbereiche innen und außen, der Spindbereich auf der Trainingsfläche, spezielle King-Bereiche, Kursräume, Parkplätze, Gänge, Flure, Lounge, Barbershop und der gesamte Trainingsbereich durch Videokameras überwacht und temporär gespeichert.
12.3 Gemäß Art. 6 Absatz 1 Ziffer f DSGVO ist es der FitnessKing GmbH gestattet, personenbezogene Daten des Mitglieds für Werbezwecke elektronisch zu speichern und zu verarbeiten, sofern hierzu ein berechtigtes Interesse seitens der FitnessKing GmbH besteht.
12.4 Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass dem Mitglied jederzeit die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zustehen.
FitnessKing GmbH, Am Berg 3, 56070 Koblenz, E-Mail: service@fitnessking.de, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Hermann, Website: www.fitnessking.de, AG Koblenz HRB 6791, St.Nr.: 22/651/2396/4.
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, willens und wirtschaftlich in der Lage zu sein, den monatlichen Mitgliedsbeitrag und das Starterpackage zu leisten und innerhalb der vergangenen drei Jahre keine Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben zu haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.